https://agrarbericht.bayern.de/landwirtschaft/landesmittel.html

Landesmittel

Die Gesamtausgaben für Agrarförderung belaufen sich ohne EU-Direktzahlungen im Jahr 2021 auf 1,55 Mrd. €. In dieser Gesamtsumme sind auch Mittel enthalten, die dem Freistaat Bayern teilweise vom Bund im Rahmen der GAK (60 % Bundesanteil) bzw. der EU (ELER, EGFL) erstattet werden. Die reinen Landesmittel betragen rd. 1,15 Mrd. €.

Die Gesamtausgaben (Einzelplan 08) in Bayern verteilten sich im Jahr 2021 auf folgende Bereiche:

  • 53,9% Fördermaßnahmen
  • 16,6% Bildung, Beratung und Verwaltung
  • 8,7% Forschung, Landesanstalten
  • 20,9% Sonstiges (u. a. Ruhegehälter, Beihilfe in Krankheitsfällen).

Bayerisches Bergbauernprogramm (BBP)

Almen und Alpen sind ein wesentlicher Teil der bergbäuerlichen Kulturlandschaft. Sie sind nicht nur notwendige Produktionsstätten für die Landwirtschaft, sondern haben auch eine landeskulturelle und gesamtwirtschaftliche Bedeutung, insbesondere für den Tourismus. Sie tragen ferner maßgeblich zum Erhalt der Biodiversität im Alpenraum bei.

Mit der Förderung von investiven Maßnahmen und Maßnahmen zur Freihaltung von Weideflächen im Bereich der Weide-, Alm- und Alpwirtschaft soll die Bewirtschaftung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Flächen erleichtert bzw. gesichert werden. Darüber hinaus wird durch die Förderung von Weideeinrichtungen für die extensive Weidehaltung im Berggebiet diese gesellschaftlich gewünschte Form der tiergerechten Haltung erhalten und ausgeweitet vgl. Alm- und Alpwirtschaft.

Bayerisches Bergbauernprogramm

JahrMio. €
20193,8
20202,8
20212,0

Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)

Die wesentlichen Ziele dieses Investitionsförderprogramms sind die Verbesserung der Haltungsbedingungen von Nutztieren, die Unterstützung des ökologischen Landbaus und der Eiweißinitiative. Weitere Programmschwerpunkte sind die Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Obst-, Garten-, Wein- und Sonderkulturbau, die chemiefreie Beikrautregulation im Wein- und Gartenbau sowie die Aufrechterhaltung einer möglichst flächendeckenden Landwirtschaft im Berggebiet und in Steillagen des Weinbaus, vgl. Sonderprogramm Landwirtschaft.

Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Mit dem im Herbst 2018 aufgelegten Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft Digital fördert der Freistaat Bayern Investitionen im digitalen Bereich, die vor allem das betriebliche Management optimieren, die Umweltverträglichkeit verbessern, das Tierwohl steigern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. In den verschiedenen Programmteilen werden Anschaffungen von Sensortechnologie zur gezielten Düngung bzw. zur Steigerung des Tierwohls und der Gesundheitsüberwachung gefördert. Außerdem werden Investitionen in digitale Hack- und Pflanzenschutztechniken zur Reduzierung des chemischen Pflanzenschutzmitteleinsatzes bezuschusst. Neu im Programm sind Angebote zur Förderung drohnengetragener Technik für die Analyse von Pflanzenbeständen oder zur Ausbringung von Nützlingen. Auch die Anschaffung von digitalen Sensoren und Steuerungssystemen zur Effizienzsteigerung der Wasserversorgung von Kulturpflanzen im Freilandanbau wird seit Kurzem unterstützt vgl. Sonderprogramm Landwirtschaft Digital.

Begleitmaßnahmen Ökolandbau und Tierwohl, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

Um den Anforderungen nach leistungsfähigen und robusten Tieren sowie nach ertragreichen und resistenten Pflanzen gerecht zu werden, unterstützt der Freistaat Bayern züchterische Maßnahmen zur Steigerung der Gesundheit und Robustheit und verbessert damit auch die Produktivität und Qualität. Es werden auch übergreifende Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens landwirtschaftlicher Nutztiere sowie zur Sicherung und Verbesserung der Wertigkeit der vom Tier stammenden Lebensmittel gefördert. Bayern verfolgt hiermit ein zukunftsweisendes Konzept für eine integrierte Tiergesundheits- und Lebensmittelsicherheitspolitik gemäß der Tiergesundheitsstrategie der EU: „Vorbeugen ist besser als Heilen“.

Im Bereich der Tierzucht wurden Züchtervereinigungen und Zuchtmaßnahmen in den Jahren 2020 und 2021 mit insgesamt rd. 1,2 Mio. € gefördert. Darüber hinaus wird aus züchterischen und landeskulturellen Gründen der Erhalt gefährdeter einheimischer Nutztierrassen, z. B. das Pinzgauer Rind oder das Leutstettener Pferd, unterstützt. Für diese Maßnahmen wurden in den Jahren 2020 und 2021 rd. 1,8 Mio. € Fördermittel zur Verfügung gestellt.

Begleitmaßnahmen Ökolandbau und Tierwohl, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Mio. €)

JahrInsgesamtdarunter Globalmaßnahmen für Tiergesundheit
20197,34,0
202011,94,0
202112,94,0

Verbesserung der Vermarktung bayerischer Agrarprodukte

Die alp Bayern (Agentur für Lebensmittel-Produkte aus Bayern) trägt dazu bei, die Wertschätzung für die „Marke Bayern“ auf allen Marktstufen zu verbessern und in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft die entsprechenden organisatorischen Strukturen zu schaffen, um den Absatz bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel im In- und Ausland weiter auszubauen, vgl. Absatzförderung.

Die Förderung von Kontrollen und Zertifizierungen im Rahmen von Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogrammen leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsposition der überwiegend kleinstrukturierten landwirtschaftlichen Betriebe und trägt außerdem dem Wunsch der Verbraucher nach Transparenz und Regionalität Rechnung.

Verbesserung der Vermarktung bayerischer Agrarprodukte (Mio. €)

JahrAbsatzförderung, Agrarmarketing, AusstellungenFörderung der Vermarktung regionaler und ökologischer Produkte, Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramme
20196,41,3
20205,21,1
20214,91,5

Verarbeitung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VuVregio-Programm)

Ziel der bayerischen Agrarpolitik ist es, den ländlichen Raum als eigenständigen und vielfältig ausgeformten Lebensraum zu stärken. Das VuVregio-Programm fördert Maßnahmen/Vorhaben mittlerer und kleiner regionaler Betriebe in den der landwirtschaftlichen Erzeugung nachgelagerten Bereichen, die der Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung regionaler und ökologischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie regionaler Kreisläufe dienen. Bis 31. Dezember 2020 konnten in diesem Rahmen u. a. Investitionen bis zu einer Obergrenze von 250.000 €, wie etwa Verarbeitungs- und Kühlräume sowie Verarbeitungsgeräte mit bis zu 20 % der Kosten, gefördert werden. Bei Investitionen, die ausschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von ökologischen Erzeugnissen dienten, waren 30 % Zuschuss möglich, um der wachsenden Nachfrage nach heimischen Bio-Lebensmitteln Rechnung zu tragen. Verarbeiter und Vermarkter von anerkannten regionalen Premiumprodukten konnten seit 2017 eine Förderung von bis zu 25 % erhalten.

2020 wurden für 38 Vorhaben – darunter drei mit Premiumprodukten und neun im Öko-Bereich – Zuschüsse in Höhe von rd. 1,3 Mio. € bewilligt. Die Förderrichtlinie ist zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Die Veröffentlichung der neuen Richtlinie ist für Sommer 2022 vorgesehen.

Erzeugung nachwachsender Rohstoffe und Anbau von alternativen Energiepflanzen

Für Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zur Erzeugung nachwachsender Rohstoffe und den Anbau von alternativen Energiepflanzen, die auch dem Klimaschutz dienen, wurden in den Jahren 2020 und 2021 Projektzustimmungen in Höhe von rd. 5,1 Mio. € erteilt, vgl. Nachwachsende Rohstoffe.

Berufliche Aus- und Fortbildung

Eine gute Betriebsleiterqualifikation zählt heute zu den wichtigsten betrieblichen Erfolgsfaktoren. Für die staatlichen land- und forstwirtschaftlichen sowie hauswirtschaftlichen Fachschulen und Fachakademien besteht Gebühren- und Schulgeldfreiheit. Bei überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen können das von privaten Einrichtungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts erhobene Lehrgangsentgelt, die Fahrtkosten sowie 70 % der notwendigen Kosten für Unterkunft und Verpflegung erstattet werden, vgl. Aus- und Fortbildung.

Mittel für die Aus- und Fortbildung sowie für einschlägige außerstaatliche Einrichtungen und Organisationen (in 1.000 €)

Maßnahmen201920202021
Förderung der Aus- und Fortbildung7.8717.0857.265
Förderung der Bildungszentren Ländlicher Raum und der Landjugendorganisationen1.4331.5501.604
Förderung von Baumaßnahmen für agrar-, milch- und forstwirtschaftliche Bildungsstätten3.3376.3484.106
Insgesamt12.64114.98312.976

Konzept Ernährung in Bayern

Dieses Konzept setzt zwei Schwerpunkte: die Ernährungsbildung und die Gemeinschaftsverpflegung. Für die Umsetzung des Konzeptes Ernährung sind bayernweit an jedem der 47 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) (seit 1. Juli 2021: 32 ÄELF) Kontaktpersonen benannt und acht Fachzentren für Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung (seit 1. Juli 2021: acht Sachgebiete Gemeinschaftsverpflegung) eingerichtet. Diese sind zentrale Anlaufstelle für Verbände und Gesellschaft, bauen Netzwerke auf, organisieren Projekte, führen Schulungen für Multiplikatoren durch und sorgen für die Bündelung der Angebote. Aufgabe der Fachzentren, bzw. Sachgebiete Gemeinschaftsverpflegung ist die Optimierung der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Senioreneinrichtungen und Betriebsrestaurants.

Zusätzlich zum Einsatz des Personals innerhalb der Landwirtschaftsverwaltung stellte der Freistaat Bayern im Jahr 2020 für die Umsetzung der bayerischen Ernährungspolitik insgesamt Haushaltsmittel von rd. 5,2 Mio. € (Anmerkung: einmalige Erhöhung aufgrund von Mitteln aus Fraktionsreserve) zur Verfügung. Im Jahr 2021 standen Mittel in Höhe von 5,16 Mio. € bereit vgl. Ernährung.

Forschung, Bildung, Beratung und Verwaltung

Für die Inanspruchnahme der staatlichen land- und forstwirtschaftlichen Beratung werden in Bayern keine Gebühren und Auslagen erhoben.

Die Beratungsleistungen der anerkannten nichtstaatlichen Anbieter (Verbundpartner) werden mit 5,6 Mio. € gefördert. Verbundpartner in der Beratung sind das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredlung (LKV), das Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugnisse (LKP), das Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe (KBM), die BBV – Landsiedlung GmbH, die BBA-Beratung, Betreuung, Agrarstruktur GmbH, die Fink Reitanlagen GmbH (bis 2020), die Buchstelle des BBV (bis 2021), die Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst GmbH (LBD) und der Erzeugerring für Hochbaumschulpflanzen Bayern e. V. Rd. 95 % der Fördermittel gehen derzeit an LKV und LKP.

Die Kosten für die gesamte Verwaltung einschließlich aller nachgeordneten Behörden sowie Bildung und Beratung in den Bereichen Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung und Forst sowie für praxisorientierte Forschungsprojekte betrugen im Jahr 2021 rd. 714,1 Mio. €.

Forschung, Bildung, Beratung und Verwaltung

JahrMio. €
2019691,5
2020711,9
2021714,1

Förderung der Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft sowie sonstiger Zusammenschlüsse

Zu den Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft nach dem Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz (BayAgrarWiG) zählen LKP, LKV, KBM, sowie die Mitgliedsorganisationen des Verbands der Dorf- und Betriebshilfsdienste. LKV und LKP sind anerkannte Vereinigungen, denen der Freistaat Bayern nach Vorgabe des BayAgrarWiG für übertragene Aufgaben eine angemessene Erstattung nach Pauschalsätzen (Projektförderung) gewährt. Weitere Maßnahmen werden bei LKV und KBM nach Maßgabe des BayAgrarWiG gefördert. Mit dem Tiergesundheitsdienst Bayern e. V. (TGD) hat der Freistaat Bayern einen Rahmenvertrag über fünf Jahre zur Durchführung von Globalmaßnahmen im Hinblick auf Erhaltung und Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens landwirtschaftlicher Nutztiere geschlossen.

Insgesamt erhielten die landwirtschaftlichen Selbsthilfeeinrichtungen und sonstigen Zusammenschlüsse im Jahr 2021 rd. 34,4 Mio. € an Kostenerstattungen bzw. Fördermitteln.

Haushaltsmittel für Selbsthilfeeinrichtungen und sonstige Zusammenschlüsse (in Tsd. €)

Einrichtung201920202021
Erstattung von Aufwendungen für Leistungs- und Qualitätsprüfungen nach dem Tierzuchtgesetz (Landeskuratorium für tierische Veredelung)17.78516.29916.756
Erstattung von Aufwendungen für übertragene Aufgaben nach Art. 6 Abs. 2 BayAgrarWiG 1. – 5. Tiret (Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung, LKP)9121.120940
Erstattung von Aufwendungen des LKP für Projekte bei der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)474501499
Zuschüsse zur Förderung der Qualitätsproduktion im pflanzlichen Bereich (LKP)1.4211.5041.498
Zuschüsse für die produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Verbundberatung5.0005.6995.732
Zuschüsse zur Ausbildung und zum Einsatz von Dorfhelferinnen und Betriebshelfern (Landeskuratorium für Dorfhelferinnen und Betriebshelfer/Melkeraushilfsdienst)3.1462.5352.679
Förderung der Betriebshilfe und des überbetrieblichen Maschineneinsatzes (Kuratorium Bayer. Maschinen- und Betriebshilfsringe)1.9852.0742.183
Tiergesundheitsdienst Bayern e. V.4.0304.0254.025

Schadensausgleichsprogramme

Die verheerenden Hochwasserereignisse vom Juli 2021 haben auch in Teilen Bayerns Schäden verursacht. In den zentral als Schadensgebiete festgelegten Landkreisen sowie kreisfreien Städten können geschädigte Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei Zahlungen im Rahmen eines von Bund und Ländern finanzierten Aufbauhilfeprogramms erhalten.

Forstwirtschaft

Die Selbsthilfeeinrichtungen der Forstwirtschaft erhalten Zuschüsse für Projekte sowie für überbetriebliche Investitionen, z. B. Maschinen und Geräte für forstliche Betriebsarbeiten und Anlagen zur energetischen Verwertung von Waldholz. In den Jahren 2020 und 2021 wurden die Zusammenschlüsse mit rd. 12,48 Mio. € gefördert.

Für besondere Gemeinwohlleistungen im Staatswald, d. h. Schutzwaldpflege und -sanierung, Rad- und Wanderwege, Erholungs-, Moor- und Naturschutzprojekte, Naturwaldflächen, Sonderprogramm „Der Wald blüht auf“ und zusätzliche Aufforstungsmaßnahmen zur Stärkung der Klima-Funktionen des Staatswaldes, wurden in den Jahren 2020 und 2021 rd. 32 Mio. € verausgabt.