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Düngung

Die Düngung gehört zu den wirkungsvollsten Maßnahmen des erfolgreichen Pflanzenbaus. Das Wachstum der Nutzpflanzen und damit die Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungs- und Futtermittel hängt neben anderen Faktoren maßgeblich davon ab, dass den Pflanzen die jeweils notwendigen Nährstoffe in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Wenn die zugeführten Nährstoffmengen jedoch den Bedarf der Kulturen übersteigen oder Düngemittel nicht sachgerecht ausgebracht werden, besteht die Gefahr, dass Stoffe wie Nitrat oder Phosphat in Grund- und Oberflächengewässern eingetragen werden. Zum Schutz der Umwelt sind beim Umgang und bei der Ausbringung von Düngemitteln zahlreiche gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Die bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) unterstützt die Landwirtschaft durch ein großes Angebot an Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben und zum effizienten Düngereinsatz auf ihrer Internetseite sowie durch die Bereitstellung von EDV-Anwendungen und Beratungsunterlagen.

Für eine pflanzen- und umweltgerechte Düngung sind Menge und Zeitpunkt der Nährstoffgaben unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Nährstoffe auf den Bedarf der Pflanzen auszurichten. Grundlage für die Düngebedarfsermittlung sind deshalb neben der Nährstoffaufnahme der Pflanzen auch die Berücksichtigung der Nährstoffe in den eingesetzten Wirtschaftsdüngern und die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen. Diese Untersuchungen führen zusammen mit einer intensiven produktionstechnischen Beratung durch die Verbundpartner zu einem standortangepassten und effizienten Einsatz von Düngemitteln und somit zu geringeren Einträgen ins Grundwasser und in Oberflächengewässer.

Die LfL bietet im Internet zahlreiche kostenlose EDV-Anwendungen an, die die Landwirtinnen und Landwirte bei der guten fachlichen Praxis in der Düngung und der Erfüllung der gesetzlichen Dokumentationspflichten unterstützen. Neben Programmen zur Berechnung des notwendigen Lagerraums für Wirtschaftsdünger und der maximalen Aufbringmenge von organischen Düngemitteln pro Hektar werden auch Anwendungen zur Düngebedarfsermittlung angeboten. Mit dem Online-Programm kann der im Frühjahr pflanzenverfügbare Stickstoff im Boden mit schlagspezifischen Angaben simuliert werden. Über 26 000 Landwirte – mit steigender Tendenz – nutzen jedes Jahr allein dieses Berechnungsprogramm.

Aufwand an Nährstoffen für die mineralische Düngung (kg je ha LF)

WirtschaftsjahrN: Bundesgebiet1)N: BayernP2O5: Bundesgebiet1)P2O5: BayernK2O: Bundesgebiet1)K2O: BayernCaO: Bundesgebiet1)CaO: Bayern
2014/2015111,075,818,318,828,018,4163,1139,3
2015/2016104,675,317,615,824,317,1144,4132,4
2016/2017101,371,614,113,626,318,2159,6126,2
2017/201891,970,812,813,024,016,4176,5162,6
2018/201981,859,312,313,425,016,2174,7163,5
2019/20201)84,568,815,316,625,819,9162,3162,8

1) Vorläufig.

Fortschreibung des Düngerechts

Die Düngeverordnung (DüV) stellt zusammen mit dem Düngegesetz (DüngeG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) die gesetzliche Basis für den Umgang und die Anwendung von Düngemitteln dar. Die DüV dient der Umsetzung der Nitratrichtlinie der EU (Richtlinie 91/676/EWG) und unterstützt mit verschiedenen Regelungen die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der NEC-Richtlinie. Die Novellierung des Düngerechts in den Jahren 2017 und 2020 waren zwingend erforderlich, weil die Europäische Kommission (EU-KOM) im Jahr 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und 2016 schließlich ein Klageverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht hatte. Die einschneidenden Regelungen haben eine Reduzierung der Risiken von Gewässer- und Luftverunreinigungen zum Ziel. Die EU fordert zur vollständigen Umsetzung des Nitraturteils des EuGH von 2018 die Ausweisung von nitratbelasteten und eutrophierten (mit Phosphor belasteten) Gebieten, in denen weitere Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers bzw. der Oberflächengewässer einzuhalten sind. Bayern hat Ende 2020 12 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen (LF) als mit Nitrat belastet und 29 % der LF als eutrophiert ausgewiesen.

Bei der Änderung der DüV im Jahr 2020 wurde die Mindestwirksamkeit organischer Dünger erhöht und die Anrechenbarkeit von Ausbringverlusten in der Düngebedarfsberechnung gestrichen. Diese Änderungen führen in ganz Bayern dazu, dass auf landwirtschaftlich genutzten Flächen weniger Nährstoffe ausgebracht werden dürfen.

Besonders weitreichend sind die verschärften Maßnahmen zum Gewässerschutz in den nitratbelasteten Gebieten. Hier gilt:

  • Verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen.
  • Einschränkung der Herbstdüngung auf Ackerflächen und Begrenzung der Grünlanddüngung im Herbst über flüssige organische Düngemittel.
  • Absenkung der Stickstoffdüngung auf minus 20 % unter Bedarf im Durchschnitt des Betriebes.
  • Verlängerung der Sperrfristen für Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau.
  • Schlagbezogene Obergrenze für organische Dünger (z. B. Gülle, Gärrückstände aus Biogasanlagen, Mist).

Die betroffenen Betriebe werden die Einschränkungen der Düngermengen durch angepasste Düngestrategien umsetzen müssen. Eine Steigerung der Nährstoffeffizienz beim Einsatz organischer Dünger ist unumgänglich, um Erträge und Qualitäten zu sichern.

Die Düngegesetzgebung muss nach Ansicht der Bayerischen Staatsregierung den Zielen des Gewässerschutzes und der Landwirtschaft gleichermaßen Rechnung tragen. Dies kann nur durch fachlich begründete Vorgaben gelingen.

Bayern setzt neben der Anpassung des ordnungspolitischen Rahmens weiterhin auf maßgeschneiderte freiwillige Lösungen sowie auf die Beratung durch die Gewässerschutzberatung an den ÄELF, um den Nährstoffeintrag in die Umwelt zu reduzieren. Die hohe Beteiligung an Agrarumweltmaßnahmen sowie zahlreiche kooperative Vereinbarungen mit den Wasserversorgern in Trinkwasserschutzgebieten und Trinkwassereinzugsgebieten zeigen, dass die Landwirte sich aktiv den Herausforderungen stellen.