https://agrarbericht.bayern.de/landwirtschaft/eler.html

Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Grundlage ist die VO (EU) Nr. 1305/2013 über die Entwicklung des ländlichen Raums durch den ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des „Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum in Bayern“ (EPLR Bayern 2020), das am 13. Februar 2015 von der EU-Kommission genehmigt wurde.

Dem Freistaat Bayern standen im Zeitraum 2014 bis 2020 insgesamt 1,292 Mrd. € aus dem ELER für die Förderung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raums zur Verfügung. Dieser Betrag erhöhte sich durch Umschichtung aus der ersten Säule auf insgesamt 1,516 Mrd. € EU-Mittel.

Mit dem Beschluss der EU, die Förderperiode bis 2022 zu verlängern, wurden die Mittel um 504,8 Mio. € ELER und Umschichtungsmittel ergänzt. Darüber hinaus wurden 114,5 Mio. € aus dem „Aufbauinstrument der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise“ (EURI) zur Verfügung gestellt, so dass sich das Gesamtvolumen der in Bayern zur Verfügung stehen ELER-Mittel von 2014 bis 2022 nun auf 2,135 Mrd. € beläuft.

Um Mittel aus dem ELER-Fonds in Anspruch nehmen zu können, müssen die Mitgliedstaaten nationale Mittel bereitstellen (Kofinanzierung).

Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums

Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Das KULAP ist in Bayern mit einer Finanzmittelausstattung von gut 1,8 Mrd. € (EU-, Landes- und Bundesmittel) in der Förderperiode 2014 bis 2022 das finanzstärkste Programm der zweiten Säule der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP). Neben verschiedenen Maßnahmen zum Boden- und Gewässerschutz, Klimaschutz und zur Sicherung der Biodiversität werden im KULAP auch die Erhaltung der Kulturlandschaft und der ökologische Landbau gefördert, vgl. Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm.

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Die Ausgleichszulage (AGZ) spielt in der bayerischen Agrarpolitik auch in der Förderperiode 2014 bis 2022 wieder eine zentrale Rolle. Die flächendeckende Pflege und Gestaltung der einzigartigen Kulturlandschaft Bayerns kann in den ertragsschwachen und schwer bewirtschaftbaren Regionen auf Dauer nur mit der AGZ sichergestellt werden, vgl. Ausgleichszulage

Einzelbetriebliche Investitionsförderung

Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) dient der Modernisierung und Rationalisierung der Betriebe unter besonderer Berücksichtigung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes. Hier werden auch Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen gefördert. Durch die Förderung werden erhebliche Investitionen ausgelöst, die vor allem dem Mittelstand zugutekommen und daher die regionalen Wirtschaftskreisläufe insgesamt stärken sowie die Zukunftsfähigkeit des gesamten ländlichen Raums verbessern, vgl. Einzelbetriebliche Investitionsförderung.

Verbesserung der Marktstruktur

Die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung erhöht die Wettbewerbsfähigkeit und die Wertschöpfung in der Land- und Ernährungswirtschaft. Sie sichert zugleich Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Landwirtschaftliche Betriebe profitieren von einer verbesserten Marktstruktur durch gesicherte Absatzmöglichkeiten und Erlösvorteile bei der Produktvermarktung. Darüber hinaus sollen Innovationspotenziale erschlossen werden, sowie ein Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes – insbesondere von Wasser und/oder Energie – geleistet werden und damit eine ressourcensparende Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen entsprechend den Anforderungen des Marktes unterstützt werden. Auch wird die Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Produkten gestärkt, vgl. Marktstrukturförderung

Dorferneuerung

Die Dorferneuerung dient der nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse im ländlichen Raum. Damit wird das neue Verfassungsziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen zu erhalten bzw. zu schaffen unterstützt. Gefördert werden insbesondere Vorbereitung und Begleitung, Planung, Beratung, gemeinschaftliche und öffentliche sowie private Maßnahmen, vgl. Dorferneuerung

Vertragsnaturschutz

Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm und der Erschwernisausgleich fördern naturschonende Bewirtschaftungsweisen und Pflegemaßnahmen wertvoller Lebensräume bzw. Einzelflächen von besonders hoher ökologischer Bedeutung für die heimischen Tier- und Pflanzenarten. Die fachliche und finanzielle Zuständigkeit liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Die fördertechnische Abwicklung erfolgt innerhalb der Landwirtschaftsverwaltung, vgl. Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm

LEADER

Mit dem EU-Programm LEADER werden umfassende, innovative und partnerschaftliche Ansätze zur Stärkung und selbstbestimmten Entwicklung ländlicher Regionen gefördert. Zentrale Elemente sind sektorübergreifende Ansätze, die Nachhaltigkeit und eine aktive Bürgerbeteiligung. LEADER steht unter dem Motto „Bürger gestalten ihre Heimat“.

Der umfassende bayerische LEADER-Ansatz ermöglicht auch die Förderung von Projekten, die andere Förderprogramme nicht bedienen können, die aber oft für eine optimale Nutzung der Stärken einer Region besonders wichtig sind, vgl. LEADER-Maßnahmen.

Zahlungen EU-, Bundes- und Landesmittel (in Mio. €)

Maßnahmengruppe201920202021
Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm258,6262,5278,6
Ausgleichszulage113,0110,0112,7
Einzelbetriebliche Investitionsförderung32,230,730,0
Verbesserung der Marktstruktur7,07,910,0
Flurneuordnung48,052,254,6
Dorferneuerung79,592,6107,0
Vertragsnaturschutz/Erschwernisausgleich1)46,062,168,3
Leader11,115,313,6
Summe595,3619,0674,7

1) Kofinanzierung erfolgt aus dem Haushalt des StMUV.