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Bundesmittel

Der Bund stellt im Rahmen seiner Finanzierungskompetenz Mittel für die Agrarsozialpolitik bereit. Sie beliefen sich auf 4.077 Mio. € im Jahr 2020 und 4.175 Mio. € im Jahr 2021 (Deutschland gesamt). Bedingt durch die seit 2013 bundesweit agierende Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) können seither für Bayern keine Anteile mehr ausgewiesen werden.

Des Weiteren leistet der Bund über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) einen Beitrag zur Finanzierung von Agrarstruktur- und Umweltmaßnahmen. Die Fördermaßnahmen werden vom Bund und den Ländern im Verhältnis 60:40 (mit Ausnahme des Küstenschutzes) gemeinsam finanziert und innerhalb eines gemeinsam festgelegten Rahmenplanes vom Land eigenverantwortlich umgesetzt. In Bayern standen 2019 rd. 190 Mio. €, 2020 rd. 181 Mio. € und 2021 rd. 184 Mio. € Bundes- und Landesmittel in der GAK für die Finanzierung der verschiedenen Maßnahmen zur Verfügung (18,4 % des Bundesplafonds). Über die reguläre GAK hinaus standen für Bayern 2019 fast 28 Mio. € sowie 2020 und 2021 jeweils fast 37 Mio. € an Bundesmitteln aus dem Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ bereit. Weiterhin stellte der Bund Bayern zweckgebunden für „Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ in den Jahren 2019 bis 2021 Bundesmittel i. H. v. rd. 1 Mio. €, rd. 23 Mio. € bzw. rd. 21 Mio. € und für „Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung“ in den Jahren 2020 und 2021 Bundesmittel i. H. v. jeweils rd. 7 Mio. € zur Verfügung. Aus dem Sonderrahmenplan „Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft“ erhielt Bayern in den Jahren 2020 und 2021 Bundesmittel i. H. v. rd. 9 Mio. € bzw. rd. 16 Mio. €. Für „Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls“ stellte der Bund Bayern in den Jahren 2020 und 2021 jeweils fast 3 Mio. € an Bundesmitteln zweckgebunden bereit. Zudem wurden Bayern aus dem Sonderrahmenplan „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“ in den Jahren 2019 bis 2021 Bundesmittel i. H. v. rd. 11 Mio. €, rd. 19 Mio. € bzw. rd. 23 Mio. € gewährt.

Über die Agrarsozialpolitik und die GAK hinaus finanziert der Bund vor allem eine Reihe von Bundesforschungsinstituten, von deren Tätigkeiten auch Bayern profitiert sowie reine Bundesprogramme (z. B. Bundesprogramm ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN), Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE), Investitionsprogramm Landwirtschaft oder Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls) sowie die Agrardieselrückerstattung.